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   LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11   

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https://dejure.org/2011,33100
LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11 (https://dejure.org/2011,33100)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.11.2011 - 9 Sa 573/11 (https://dejure.org/2011,33100)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. November 2011 - 9 Sa 573/11 (https://dejure.org/2011,33100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Änderungskündigung- außerordentlich - betriebsbedingt - Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 34 Abs. 2 S. 1 TVöD, § 102 Abs. 1 BetrVG
    Änderungskündigung- außerordentlich - betriebsbedingt - Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungskündigung; Anforderungen bei tariflich unkündbaren Angestellten; Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1; TVöD § 34 Abs. 2
    Änderungskündigung; Anforderungen bei tariflich unkündbaren Angestellten; Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11
    Stehen mehrere Möglichkeiten der Änderung der Arbeitsbedingungen zur Verfügung, so fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diejenige auch ihm zumutbare Änderung anbietet, die den Gekündigten am wenigsten belastet (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 2008 -2 AZR 757/07- ).

    Dann ist es dem Arbeitgeber regelmäßig nicht zumutbar, lediglich die Tätigkeit des Arbeitnehmers den neuen Gegebenheiten anzupassen und es - übertariflich - bei der bisherigen Bezahlung zu belassen (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - ).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11
    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - ).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11
    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung tritt bereits dann ein, wenn einzelne dieser Angaben fehlen (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - ).
  • LAG Hamm, 04.10.2013 - 15 Sa 1580/12

    Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist

    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.; LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11, juris).

    Hierbei kommt es darauf an, ob das geänderte unternehmerische Konzept die vorgeschlagenen Änderungen als unabweisbar notwendig erscheinen lassen (LAG Köln 16.11.2011 - 9 Sa 573/11, juris; vgl. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

    Im Fall der Kündigung wegen einer Umverteilungs- und Personalverdichtungsentscheidung erfordert eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung die Auflistung sämtlicher Arbeitsbereiche des Klägers mit den prozentualen Anteilen an der Gesamtarbeitszeit und die Darstellung, inwiefern welche Mitarbeiter ohne überobligatorische Leistung in der Lage sind, im Einzelnen jeweils benannte Arbeitsbereiche des Klägers mitzuerledigen (vgl. LAG Köln 16.11.2011 - 9 Sa 573/11 - Juris) .
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